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Genet(h)ik

MedPort - Thema des Monats - Gentechnik - Genet(h)ik
 
  
 
  Health Care NRW zur aktuellen Ethikdiskussion

Wenn es um neue Technologien geht, dann wurde in den zurückliegenden 10 - 20 Jahren die öffentliche Diskussion in Deutschland in aller erster Linie durch Ängste, Risiken und Bedenken geprägt. Die Folgen im Falle der Gentechnologie sind wohl bekannt - die meisten Unternehmen orientierten sich mit ihren entsprechenden Forschungen ins Ausland und wir bemühen uns heute mit enormen Aufwand unseren technologischen Rückstand wieder wettzumachen. Nach einigen Jahren der Beruhigung wird nun wieder heftig diskutiert, z. B. beim Thema "Stammzellen". Droht nun eine ähnliche Entwicklung wie Anfang der 90er Jahre beim wirtschaftlichen Durchbruch der Gentechnologie, der damals nur in den USA stattfand? Werden große Behandlungschancen für schwerkranke Patienten verpasst?

Die "Ethik", die nun erneut als argumentative Ausgangsbasis für geplante Restriktionen der Forschung und Entwicklung dienen soll, ist dabei ein durchaus fragwürdiger Begriff. Die "Ethik" als Maßstab des Handelns ist abhängig vom jeweiligen religiösen sowie kulturellen Hintergrund und unterliegt darüber hinaus auch einem zeitlichen Wandel. Nach B. Russel kommt dabei den "Folgen" einer Handlung, die "gut" oder "schlecht" sein können, eine entscheidende Bedeutung zu. Was nun im Fall der Stammzellentherapie als "gut" im Sinne des möglichen therapeutischen Nutzens für schwerkranke Patienten oder eine wirtschaftliche Verwertung gelten könnte, kann aus der kontroversen Sichtweise des Embryonenschutzes durchaus als "schlecht" bezeichnet werden. Ein schwer zu lösendes Dilemma und egal wie man sich persönlich entscheiden mag, es bleibt das ungute Gefühl etwas "Gutes" für die Patienten unterlassen oder ethisch-religiöse Grenzen überschritten zu haben.

Um eine Lösung zu finden reicht eine pauschale Betrachtung nicht aus. Genau so wenig wie es die eine, allgemein gültige Ethik gibt, gibt es "die" Stammzellentherapie.

Als Stammzelle wird jede noch nicht ausdifferenzierte Zelle eines Embryos, Fetus oder geborenen Menschen bezeichnet, die Teilungs- und Entwicklungsfähigkeit besitzt. Auf dem Weg der Spezialisierung nimmt diese Entwicklungsfähigkeit der Zellen allerdings ständig ab. Während aus der "totipotenten" befruchteten Eizelle bis zum 8-Zellstadium ein ganzer Mensch entstehen kann, entwickeln sich aus den "pluripotenten" Stammzellen späterer Entwicklungsstadien "nur" noch bestimmte Gewebetypen des Körpers. Die abschließend im erwachsenen Menschen anzutreffenden Stammzellen des Knochenmarks, der Haut oder des Nervensystems sind in ihrem Potenzial also erheblich eingeschränkt, können nur bestimmte Gewebe bilden und dienen der ständigen Regeneration von Geweben und Organen.

Stammzellen könnten in den unterschiedlichsten medizinischen Bereichen genutzt werden und finden auch bei bestimmten Erkrankungen bereits seit Jahren erfolgreich Anwendung. Durch Krankheiten (z. B. Diabetes, Parkinson, Alzheimer etc.) oder stark invasive Therapieformen (dazu zählt die Chemotherapie der Leukämie) werden Zellen im Körper geschädigt oder zerstört. Stammzellen sind aller Voraussicht nach in der Lage am Ort der Schädigung den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Selbst die Generierung ganze Organe ist denkbar.

Zwei grundlegende Ansätze werden in der Stammzellforschung verfolgt:
Zum einen die Gewinnung organspezifischer Stammzellen, die aus dem Gewebe des Patienten oder eines gesunden Spenders isoliert werden. Das dürfte wohl kaum ein ethisches Problem darstellen. Der zweite Ansatz konzentriert sich auf pluripotente Stammzellen, die sich zu jedem Gewebetyp entwickeln können. Sie scheinen nicht auf die oben angeführte Art zu altern, wodurch sie beliebig lange in Kultur gehalten werden könnten. Ihre Gewinnung durch künstliche Befruchtung, durch Zellkerntransfer in entkernte Eizellen oder aus Keimzellen abgegangener oder abgetriebener Feten ist einfacher, ethisch jedoch umstritten und bis auf das letztgenannte in Deutschland bisher verboten.

In den USA ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen zulässig, jedoch nicht unter Verwendung öffentlicher Fördergelder. In Deutschland schränkt das Embryonenschutzgesetz die Forschung insofern stark ein, dass die Gewinnung embryonaler Stammzellen zumeist über totipotente Zellen verläuft, die laut Gesetz schon als Embryonen gelten und daher geschützt sind. Nur die Verwendung fetaler Keimzellen ist zulässig, da der Fötus nicht mehr unter dieses Gesetz fällt. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung ist dadurch auf diesem Gebiet stark gefährdet. Es ist ethisch jedoch nicht unbedenklich, heute die Forschung zu untersagen und später die Resultate der Entwicklung einzusetzen. Mit Hilfe der Stammzellforschung bereits entwickelte Therapien dürften dann nach Deutschland importiert werden.

Auch die Gewinnung von Stammzellen aus Aborten dürfte ethisch unbedenklich sein, da niemand geschädigt wird und gleichzeitig ein Nutzen für schwerkranke Patienten entstehen kann.

Wirklich problematisch wird es erst dann, wenn Embryonen nur für die therapeutische Anwendung gezielt "gezüchtet" werden sollen. Der mögliche Nutzen für schwerkranke Patienten dürfte kaum ausreichen, die Tötung eines Embryos, der sich ansonsten zu einem Menschen entwickeln würde, zu rechtfertigen.

Langfristig verfolgt die Forschung das Ziel, die Arbeit mit embryonalen Stammzellen zu ersetzen und pluripotente Stammzellen aus spezialisierten Zellen zu gewinnen. Bis dahin dürften aber zumindest bestimmte Forschungsarbeiten auch an embryonalen Stammzellen erforderlich sein. Diese sollte man in Deutschland unter das Votum einer zentralen Ethik-Kommission stellen (ähnlich wie bei Arzneimittelprüfungen) und fallweise entscheiden.

Eine wichtige Bedeutung dürfte allerdings langfristig die Gewinnung sogenannter individualspezifischer, embryonaler Stammzellen erlangen. Diese Methode könnte die Möglichkeit eröffnen, aus einer Körperzelle eines Patienten und einer Eizelle, deren Zellkern entfernt wurde, embryonale Stammzellen mit dem Erbgut des Patienten zu erhalten. Aus diesen individualspezifischen Stammzellen ließen sich gesunde Zellen und Gewebe erhalten, die bei Übertragung auf den Patienten keine immunologischen Probleme, d. h. Abstoßungsreaktionen, hervorrufen. Salopp und zugegebenermaßen überzeichnet formuliert, könnte damit in ferner Zukunft ein individuelles "Ersatzteillager" entstehen. Solange man nur theoretisch über diese Zukunftsmöglichkeit nachdenkt und außerdem als Patient nicht selber betroffen ist, fällt es leicht, ein solches Szenario entschieden abzulehnen. "Ich bin aber überzeugt, dass wenn z. B. das eigene Kind lebensbedrohlich erkrankt ist und diese Art des Klonierens Rettung verspricht, man kaum jemanden finden wird, der da noch ethische Bedenken hat", verdeutlicht Dr. RalfPiotrowiak, Geschäftsführer der Health Care NRW. "Die derzeitige Ethikdiskussion sollte nicht zu theoretisch und abgehoben sein und sich pragmatisch sowie realistisch orientieren." Ein solches therapeutisches Klonieren ist sicherlich anders zu bewerten als das produktive Klonieren mit dem Ziel, einen gen-gleichen menschlichen Klon zu erschaffen. Letzteres wird richtigerweise in Deutschland und allen anderen Nationen strikt abgelehnt.

Über 80 forschende Unternehmen und Institutionen aus dem Gesundheitsbereich sind Mitglied der Landesinitiative Health Care NRW. Als übergreifende Initiative des Landes NRW hat sie das Ziel, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in der Region NRW zu stärken, sondern auch die Rahmenbedingungen für den Health Care Sektor zu verbessern, Innovationen zu fördern und Kooperationen zwischen den Partnern im Gesundheitsmarkt bundesweit zu initiieren. Mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich die Aktivitäten der Landesinitiative auf die gesamte Health Care-Branche in der Bundesrepublik erfolgreich ausdehnen können.


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Dr. Sylvia Deutschmann
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