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Ein Rechtsanspruch auf
kostenlose Augenuntersuchung der Beschäftigten wird in den meisten Betrieben
ignoriert
Gemeinsame Veranstaltungsreihe
des Berufsverbandes der Augenärzte und des DGB informiert Arbeitnehmer mit Bildschirmarbeitsplatz
über kostenlosen Augencheck
"Bildschirmarbeit ... aber
sicher" und "Belastung der Augen und des Sehvermögens durch die Arbeit am Bildschirm":
unter diesen Schlagworten klären der DGB zusammen mit dem Berufsverband der
Augenärzte Deutschlands (BVA) und weitere Experten in einer Serie von Vortragsveranstaltungen
in den großen Städten Deutschlands derzeit Personal- und Betriebsräte über ihre
arbeitsrechtlichen Ansprüche und Chancen wie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten
für stressfreie Arbeit am Bildschirm auf. Bislang fanden Veranstaltungen in
Düsseldorf und Frankfurt statt, Berlin, München, Stuttgart, Hamburg und andere
Städte sollen folgen. Über 12 Millionen Beschäftigte und insgesamt 20 Millionen
Berufstätige arbeiten täglich am Bildschirm. Nur ein geringer Prozentsatz von
ihnen ist über seinen Rechtsanspruch auf eine für den Mitarbeiter kostenfreie
Untersuchung der Augen und des Sehvermögens und - wenn nötig- eine Versorgung
mit speziellen Sehhilfen entsprechend der Bildschirmarbeitsplatzverordnung informiert.
Hierbei handelt es sich um eine Vorsorgeunteruntersuchung, die Belastungen der
Augen und Folgeerkrankungen wie Kopf-, Rücken- und Nackenschmerzen verhindern
helfen kann. Das fehlende Wissen um den Rechtsanspruch nahmen jetzt der BVA
gemeinsam mit dem DGB-Angestelltensekretariat zum Anlass ihrer Informationsveranstaltungen.
Zu viel Bildschirmarbeit
belastet das Auge
Im Vordergrund der Beschwerden,
die von den "Bildschirmtätigen" beklagt werden, stehen solche, die z.B. von
einer fehlenden oder unzureichenden Ausstattung mit den geeigneten Sehhilfen
herrühren oder über eine spezifische Belastung der Augen (z.B. "Blickmonotonie",
Strapazierung des Tränenfilms, nur am Bildschirm manifest werdende Belastung
der beidäugigen Fokussierung) zustande kommen. Dazu gehören nicht nur Sehstörungen,
Augenbrennen, vorzeitige Ermüdung und Kopfschmerzen, sondern auch Rücken- und
Nackenschmerzen. Letztere beruhen auf einer Körperfehlhaltung, wenn wegen fehlender
oder falscher Brille der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in einen unnatürlichen
Abstand zu Tastatur und Bildschirm gezwungen wird. Dies ließe sich nach Aussage
der Ärzte in der Regel vermeiden - aber, wie die Klagen aus den Betrieben beweisen,
besteht hier ein großer Versorgungs- und Handlungsbedarf.
Betriebe ignorieren Rechtsanspruch
der Beschäftigten
Obwohl seit Ende 1996 die
Bildschirmarbeitsverordnung zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz eine regelmäßige
ärztliche Augenuntersuchung der Bildschirmarbeiter vorschreibt, passiert nach
Angaben des DGB bisher zu wenig. "Die vor vielen Jahren von den Berufsgenossenschaften
entwickelte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für die am Bildschirm
Tätigen - unter dem Kürzel G 37 bekannt - wird bis heute nur zu einem geringen
Prozentsatz und dabei oft nur unvollkommen angeboten und durchgeführt. Dabei
versuchen entgegen der gesetzlichen Vorgabe die Betriebe oft, die Kosten für
den augenärztlichen Untersuchungsaufwand und - soweit erforderlich - für eine
spezielle Bildschirmarbeitsbrille auf die gesetzlichen Krankenkassen abzuschieben",
erklärt der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands. Nach Angaben des zuständigen
Referenten im Düsseldorfer Ministerium für Arbeit, Soziales, Qualifikation und
Technologie von NRW, Dr. Gottfried Richenhagen, wisse ein Drittel der Betriebe
von nichts, ein Drittel aller Betriebe mache nichts und ein Drittel der Betriebe
mache zwar etwas, aber nicht das Geforderte.
Eyecare-Gutscheine: Ein
kostenloser Gesundheitsservice für alle Bildschirmtätigen
Ein augenärztliches Angebot,
welches der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V., Postfach 300155,
40401 Düsseldorf, http://www.augeninfo.de/ zusammen mit einem
professionellen Serviceunternehmen (Accor-Services, Chiemgaustr.114, 81549 München,
http://www.accor-services.de/) entwickelt
hat, lässt sich jetzt über eine Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und
Arbeitnehmervertretung in jeden Betrieb einführen und praktizieren. Für DM 89.90
erwirbt der Betrieb Gutscheine, die jeder deutsche Augenarzt akzeptiert und
dafür eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens vornimmt und - wenn nötig
- eine spezielle Bildschirmbrille verschreibt, die der Augenoptiker mit Hilfe
eines zweiten Gutscheins liefert. Diese Leistungen sind für den Arbeitnehmer
kostenlos. Hiermit wird sowohl den Bedürfnissen der Bildschirmtätigen wie den
gesetzlichen Auflagen entsprochen und Kompetenz und Neutralität der damit betrauten
Sachverständigen garantiert. Betriebe und Behörden profitieren davon, dass ihre
Mitarbeiter durch stressfreie Tätigkeit am Bildschirm ihre volle Leistungskraft
mit hoher Motivation einsetzen. "Mit diesem unkomplizierten, zeitsparenden,
kalkulierbaren und transparenten System lässt sich in kurzer Zeit ein von Jahr
zu Jahr unerträglicher werdendes Defizit in der modernen Arbeitswelt beseitigen.
Darüber hinaus kümmern sich Arbeits- und Betriebsärzte in den Unternehmen und
Dienststellen intensiv um eine sachgerechte und blendfreie Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze
- denn auch hier liegt nach wie vor vieles im Argen", so Dr. Claus Donat Arens,
Sonderbeauftragter des BVA. Nach Angaben des Leiters des DGB-Angestelltensekretariates,
Ulf Imiela befürwortet der DGB das Konzept und prüft aktuell in wie weit Arbeitgebern
und Betriebsräten dieses Serviceangebot empfohlen werden kann. "Wir wollen eine
möglichst effektive, transparente und zugleich einfache Gesundheitsprävention
auch für Bildschirmarbeitnehmer sicher stellen. Deshalb begrüßen wir die Initiative
des BVA. Sie könnte darüber hinaus Krankenkassen finanziell entlasten und gleichzeitig
durch Entbürokratisierung zu einer Kostenreduktion in Betrieben beitragen",
so Imiela.
Berufsverband der Augenärzte
(BVA), Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf, http://www.augeninfo.de/
DGB, Hotline 0180-2340000,
http://www.dgb.de/, http://www.ergo-online.de/
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